Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 03.09.1991 - 15 S 243/91   

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VGH Baden-Württemberg, 03.09.1991 - 15 S 243/91 (https://dejure.org/1991,4872)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.09.1991 - 15 S 243/91 (https://dejure.org/1991,4872)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. September 1991 - 15 S 243/91 (https://dejure.org/1991,4872)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zum Beteiligungsumfang des Personalrats bei der Neubauplanung von Dienststellen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teilnahme eines Personalrats an Verhandlungen zwischen einer Dienststellenleitung und dem Staatlichen Hochbauamt; Aufgabenstellung von Personalvertretungen gemäß § 2 Abs. 1 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG); Beteiligung eines Personalrats an Maßnahmen, die die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1991, 463 (Ls.)
  • ZBR 1992, 189
  • ZBR 1992, 189 PersR 1993, 48 (Leitsatz) ZfPR 1992, 117 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 08.11.1989 - 6 P 7.87

    Sachverständige auf Kosten des Dienstherrn

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.09.1991 - 15 S 243/91
    Denn in einem solchen Fall kann dem Personalrat das Recht zustehen, sein erforderliches Informationsbedürfnis selbst durch Hinzuziehung von Sachverständigen oder Auskunftspersonen zu erfüllen, und zwar in den Grenzen, die sich aus den Grundsätzen der vertrauensvollen Zusammenarbeit und der Verhältnismäßigkeit, aus der Friedenspflicht und der Pflicht, eine Einigung möglichst innerhalb der Dienststelle anzustreben, ergeben (vgl. BVerwG Beschluß vom 8.11.1989, DÖV 1990, 566 = DVBl. 1990, 634 = PersR 1990, 102 = PersV 1990, 342).
  • BVerwG, 17.07.1987 - 6 P 6.85

    Mitbestimmungsrecht - Arbeitsplatz-Gestaltung - Gegenstand - Umfang -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.09.1991 - 15 S 243/91
    Die Frage, ob dieses Mitbestimmungsrecht durch das Anhörungsrecht aus § 80 Abs. 3 LPVG verdrängt wird, stellt sich vorliegend nicht (vgl. zu einer solchen Verdrängung BVerwG 78, 47 = PersR 1987, 220 = DVBl. 1987, 1170).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 15 S 3129/89

    1. Befugnis der Landesregierung zur Anordnung der Arbeitszeitregelung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.09.1991 - 15 S 243/91
    Wird daher die Maßnahme von einer anderen Stelle als der eigenen Dienststelle getroffen, so entfällt eine Beteiligung des bei der Dienststelle gebildeten Personalrats, soweit keine von dem Grundsatz abweichende Vorschrift eingreift (vgl. dazu ausführlich Senatsbeschlüsse vom 8.5.1990, 15 S 2410/89 = PersR 1990, 373 = ESVGH 40, 277, 15 S 3129/89 = VBlBW 1990, 342 und 15 S 3130/89 = VBlBW 1990, 337).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 15 S 2410/89

    1. Zum Weisungsrecht der Landesregierung bei Arbeitszeitregelung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.09.1991 - 15 S 243/91
    Wird daher die Maßnahme von einer anderen Stelle als der eigenen Dienststelle getroffen, so entfällt eine Beteiligung des bei der Dienststelle gebildeten Personalrats, soweit keine von dem Grundsatz abweichende Vorschrift eingreift (vgl. dazu ausführlich Senatsbeschlüsse vom 8.5.1990, 15 S 2410/89 = PersR 1990, 373 = ESVGH 40, 277, 15 S 3129/89 = VBlBW 1990, 342 und 15 S 3130/89 = VBlBW 1990, 337).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 15 S 3130/89

    1. Zur Beteiligung des Vertreters des öffentlichen Interesses am

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.09.1991 - 15 S 243/91
    Wird daher die Maßnahme von einer anderen Stelle als der eigenen Dienststelle getroffen, so entfällt eine Beteiligung des bei der Dienststelle gebildeten Personalrats, soweit keine von dem Grundsatz abweichende Vorschrift eingreift (vgl. dazu ausführlich Senatsbeschlüsse vom 8.5.1990, 15 S 2410/89 = PersR 1990, 373 = ESVGH 40, 277, 15 S 3129/89 = VBlBW 1990, 342 und 15 S 3130/89 = VBlBW 1990, 337).
  • VG Gießen, 02.09.2011 - 22 K 5442/10

    Mitbestimmung des Personalrats beim Schulneubau

    Es ist dann Angelegenheit der Dienststelle, die vom Antragsteller vorgebrachten baulichen Vorschläge und Anregungen aufzunehmen und, falls sie sich diesen Vorschlägen anschließt, diese namens der Schule dem Schulträger gegenüber einzubringen (so auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.09.1991 - 15 S 243/91 -, Juris Rz. 22).

    Wird die Maßnahme von einer anderen Stelle als der eigenen Dienststelle getroffen, so entfällt eine Beteiligung des bei der Dienststelle gebildeten Personalrats, soweit keine von dem Grundsatz abweichende Vorschrift eingreift (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.09.1991 - 15 S 243/91 -, Juris Rz. 24 m. w. N.).

  • OVG Berlin, 18.12.2002 - 4 S 41.02

    Vorliegen des Rechtsschutzbedürfnisses bei einem Antrag auf einstweiligen

    Der Antrag kann auch mündlich gestellt werden; die Erklärung muss aber hinreichend deutlich erkennen lassen, dass es sich um einen Zustimmungsantrag handelt (VGH Mannheim, PersV 1992, 354 [355]; Fischer/Goeres, a.a.O K § 69 Rdnr. 8; Grabendorff u.a., a.a.O. § 69 Rdnr. 4).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 02.07.1991 - 15 S 1812/90   

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https://dejure.org/1991,6238
VGH Baden-Württemberg, 02.07.1991 - 15 S 1812/90 (https://dejure.org/1991,6238)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.07.1991 - 15 S 1812/90 (https://dejure.org/1991,6238)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. Juli 1991 - 15 S 1812/90 (https://dejure.org/1991,6238)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Personalratswahl: Öffentlichkeit der Stimmauszählung erfordert keinen unmittelbaren Zugang zu den Zähltischen

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Wahlanfechtung (Wahl des örtlichen Personalrats und Gesamtpersonalrats); Verstoß gegen das Gebot der Öffentlichkeit bei der Auszählung der Stimmen (Barrieren kurz hinter dem Eingang zum Zählraum)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1991, 381 (Ls.)
  • ZBR 1992, 189
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 23.09.1966 - VII P 14.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.07.1991 - 15 S 1812/90
    Vielmehr ist zu fragen, ob nach den gesamten erkennbaren Umständen vernünftigerweise Grund zur Annahme besteht, die konkrete Unregelmäßigkeit könne das Wahlergebnis verändert oder beeinflußt haben (vgl. etwa BVerwG, Beschluß vom 23.9.1966, BVerwGE 25, 120).
  • BVerwG, 23.10.1970 - VII P 3.70

    Unterbrechung der Stimmauszählung bei einer Wahl zur Personalvertretung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.07.1991 - 15 S 1812/90
    Es besagt, daß grundsätzlich jede interessierte Person zu dem Wahlgeschäft kommen und die Verrichtungen des Wahlvorstands und der Wahlhelfer beobachten kann, ihr also niemand den Zutritt verwehrt (vgl. etwa BVerwG, Beschluß vom 23.10.1970, BVerwGE 36, 170 = ZBR 1971, 120).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.11.2023 - 8 TaBV 19/22

    Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit bei der Stimmauszählung zur Wahl

    Wenngleich die Öffentlichkeit der Stimmauszählung den gesamten Vorgang der Ermittlung des Wahlergebnisses umfasst, bedeutet dies nicht, dass die Anwesenden dem Wahlvorstand sozusagen über die Schulter blicken oder getroffene Beschlüsse mitlesen können (BAG 17.05.2017 - 7 ABR 22/15 - Rn. 43; 24.02.2021 - 7 ABR 38/19 - Rn. 38, juris), Einzelheiten der Verrichtungen des Wahlvorstands oder der Wahlhelfer kontrollieren können, Einblick in die Wahlunterlagen oder gar Stimmzettel oder eine abstandslose Nähe zu den Zähltischen (VGH Baden-Württemberg 02.07.1991 - 15 S 1812/90 - Rn. 56; VG Berlin 30.01.2019 - 71 K 8.18 PVB - Rn. 23, juris) erhalten müssten.

    Festzustellen ist allerdings, dass die Gerichte in den einschlägigen Entscheidungen zur Wahrung des Öffentlichkeitsgebots alle verlangen, dass ungehinderter "Eintritt" in (LAG Berlin 16.11.1987 - 12 TaBV 6/87 - NZA 1988, 481, 482) oder "Zutritt" (BAG 15.11.2000 - 7 ABR 53/99 - Rn. 14; VGH Baden-Württemberg 02.07.1991 - 15 S 1812/90 - Rn. 54 f.; 21.09.2016 - PL 15 S 2666/15 - Rn. 41; VG Berlin 30.01.2019 - 71 K 8.18 PVB - Rn. 23, juris) bzw. "Zugang" (BAG 15.11.2000 - 7 ABR 53/99 - Rn. 12; 10.07.2013 - 7 ABR 83/11 - Rn. 18, juris; LAG Berlin 16.11.1987 - 12 TaBV 6/87 - NZA 1988, 481, 482) zum Ort der Stimmauszählung gewährt wird, was ein Betreten der Räumlichkeit impliziert.

    Selbst nach den von der Betriebsvertretung angeführten Entscheidungen ist der "durch das Öffentlichkeitsprinzip vermittelte Zutritt ... gewährleistet, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist" (VGH Baden-Württemberg 02.07.1991 - 15 S 1812/90 - Rn. 55; VG Berlin 30.01.2019 - 71 K 8.18 PVB - Rn. 23, juris).

    (e) Soweit die Betriebsvertretung in Anlehnung an manche obergerichtlichen Entscheidungen (VGH Baden-Württemberg 02.07.1991 - 15 S 1812/90 - Rn. 56; 21.09.2016 - PL 15 S 2666/15 - Rn. 41; VG Berlin 30.01.2019 - 71 K 8.18 PVB - Rn. 23, juris) darauf verweist, es genüge zur Wahrung des Öffentlichkeitsprinzips, wenn die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses "als Gesamtvorgang im Großen und Ganzen" beobachtet werden könne, so verfängt dies nicht.

  • LAG Baden-Württemberg, 30.10.2012 - 15 TaBV 1/12

    Grundsatz der Öffentlichkeit bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung

    Deshalb sei keine abstandslose Nähe zu den Zähltischen zu fordern, da jede Einflussnahme Dritter auf das Wahlergebnis zu verhindern sei (vgl. VGH Baden-Württemberg 02.07.1991 - 15 S 1812/90 - Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2016 - PL 15 S 2666/15

    Unterbrechung der Stimmenauszählung einer Personalratswahl

    Der Öffentlichkeitsgrundsatz verlangt, dass grundsätzlich jede interessierte Person (aus dem Kreis der Dienststellenöffentlichkeit) zu dem Wahlgeschäft kommen und die Verrichtungen des Wahlvorstands und der Wahlhelfer beobachten kann, ihr also niemand den Zutritt verwehrt (Senatsbeschluss vom 02.07.1991 - PL 15 S 1812/90 -, Juris m.w.N.; vgl. auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 30.07.2010 - PL 12 K 837/10 -, ZfPR 2011, 43; Schenk, in: Rooschüz/Bader, LPVG, § 18 Rn. 3; allg. zur Bedeutung der Öffentlichkeit der Wahl BVerfG, Urteil vom 03.03.2009 - 2 BvC 3/07 u.a. -, BVerfGE 123, 39).
  • VG Berlin, 30.01.2019 - 71 K 8.18

    Anfechtung der Wahl des Personalrats: Geltendmachung von Verstößen gegen

    (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Juli 1991 - 15 S 1812/90 - juris).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 15.10.1991 - 15 S 888/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,7782
VGH Baden-Württemberg, 15.10.1991 - 15 S 888/91 (https://dejure.org/1991,7782)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.10.1991 - 15 S 888/91 (https://dejure.org/1991,7782)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Oktober 1991 - 15 S 888/91 (https://dejure.org/1991,7782)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Mitbestimmung des Personalrates Erlaß über Feststellung der Wegstrecken zwischen - Wohnort und Dienststelle - hier: Schule

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Personalrat - Erfassung von Lehrkräften mit weiter Wegstrecke zur Schule

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZBR 1992, 189 PersR 1993, 95 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 06.02.1987 - 6 P 9.85

    Personalrat - Mitbestimmung - Verwaltungsanordnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.10.1991 - 15 S 888/91
    Eine Verwaltungsanordnung in diesem Sinn ist jede Regelung, welche die Dienststelle in Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Rechte als Dienstherr oder Arbeitgeber gegenüber allen ihren Beschäftigten, jedenfalls gegenüber einer unbestimmten Anzahl ihrer Beschäftigten, trifft, ohne daß es auf die Form der Regelung ankommt (BVerwG, Beschluß v. 6.2.1987 -- 6 P 9.85 -- BVerwGE 77, 1; ferner etwa BVerwG, Beschluß v. 31.7.1990 -- 6 P 19.88 -- Buchholz 251.0 § 80 Nr. 4).

    Das Gesetz trägt damit dem Grundsatz Rechnung, daß der Personalvertretung keine Einflußmöglichkeit auf die Erfüllung der Dienstgeschäfte eingeräumt werden darf (vgl. BVerwG, Beschluß v. 23.7.1985 -- 6 P 13.82 -- aaO; BVerwGE 77, 1).

  • BVerwG, 23.07.1985 - 6 P 13.82

    Mitwirkungstatbestand für die Betriebsverwaltung der Deutschen Bundesbahn -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.10.1991 - 15 S 888/91
    Verwaltungsanordnungen "für die" innerdienstlichen, sozialen oder persönlichen Angelegenheiten der Beschäftigten sind Anordnungen, die -- ihrem ausdrücklichen und alleinigen Zweck entsprechend -- mit unmittelbar gestaltender Wirkung Angelegenheiten der Beschäftigten aus den genannten Bereichen regeln; so verhält es sich prinzipiell nur dann, wenn die Anordnung von den Beschäftigten auf dem Gebiet ihrer Angelegenheiten ein Tun oder Unterlassen verlangt oder ihnen Befugnisse einräumt oder entzieht (vgl. BVerwG, Beschluß v. 23.7.1985 -- 6 P 13.82 -- ZBR 1986, 285, und Beschluß v. 22.3.1990 -- 6 P 17.88 -- Buchholz 251.0 § 80 Nr. 3).

    Das Gesetz trägt damit dem Grundsatz Rechnung, daß der Personalvertretung keine Einflußmöglichkeit auf die Erfüllung der Dienstgeschäfte eingeräumt werden darf (vgl. BVerwG, Beschluß v. 23.7.1985 -- 6 P 13.82 -- aaO; BVerwGE 77, 1).

  • BVerwG, 02.08.1989 - 6 P 5.88

    Personalfragebogen - Haushaltsführung - Wirtschaftsführung - Mitbestimmungsrecht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.10.1991 - 15 S 888/91
    Er ist seiner Natur nach personenbezogen und vorzugsweise ein Mittel, die Eignung des (Bewerbers oder) Beschäftigten für bestimmte Aufgaben festzustellen (vgl. etwa BVerwG, Beschluß v. 2.8.1989 -- 6 P 5.88 -- Buchholz 251.0 § 79 Nr. 9).
  • BVerwG, 31.07.1990 - 6 P 19.88

    Mitwirkungsbedürftige Verwaltungsanordnung iS von § 80 Abs. 1 Nr. 1 LPVG

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.10.1991 - 15 S 888/91
    Eine Verwaltungsanordnung in diesem Sinn ist jede Regelung, welche die Dienststelle in Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Rechte als Dienstherr oder Arbeitgeber gegenüber allen ihren Beschäftigten, jedenfalls gegenüber einer unbestimmten Anzahl ihrer Beschäftigten, trifft, ohne daß es auf die Form der Regelung ankommt (BVerwG, Beschluß v. 6.2.1987 -- 6 P 9.85 -- BVerwGE 77, 1; ferner etwa BVerwG, Beschluß v. 31.7.1990 -- 6 P 19.88 -- Buchholz 251.0 § 80 Nr. 4).
  • BVerwG, 26.03.1985 - 6 P 31.82

    Personalvertretung - Datenweitergabe - Andere Dienststelle - Überwachungsrecht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.10.1991 - 15 S 888/91
    Es geht bei dem Mitbestimmungsrecht ausschließlich um das -- formularmäßige -- Abfragen personenbezogener Daten mit dem Mittel des Fragebogens, wobei der Erhebungsbogen dem Beschäftigten gegenüber verwendet wird, um von ihm (ergänzende) Auskunft über seine Person, seine persönlichen Verhältnisse und seine Verwendung auf einem bestimmten Arbeitsplatz zu erhalten (vgl. BVerwG, Beschluß v. 26.3.1985 -- 6 P 31.82 -- Buchholz 238.38 § 77 Nr. 1; Beschluß des erkennenden Senats vom 8.12.1987 -- 15 S 1890/87 -- PersR 1988, 189).
  • BVerwG, 22.03.1990 - 6 P 17.88

    Mitwirkungsbedürftige Verwaltungsanordnung des Leiters einer Dienststelle

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.10.1991 - 15 S 888/91
    Verwaltungsanordnungen "für die" innerdienstlichen, sozialen oder persönlichen Angelegenheiten der Beschäftigten sind Anordnungen, die -- ihrem ausdrücklichen und alleinigen Zweck entsprechend -- mit unmittelbar gestaltender Wirkung Angelegenheiten der Beschäftigten aus den genannten Bereichen regeln; so verhält es sich prinzipiell nur dann, wenn die Anordnung von den Beschäftigten auf dem Gebiet ihrer Angelegenheiten ein Tun oder Unterlassen verlangt oder ihnen Befugnisse einräumt oder entzieht (vgl. BVerwG, Beschluß v. 23.7.1985 -- 6 P 13.82 -- ZBR 1986, 285, und Beschluß v. 22.3.1990 -- 6 P 17.88 -- Buchholz 251.0 § 80 Nr. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.1987 - 15 S 1890/87

    Mitbestimmung bei Personalfragebogen des Rechnungshofes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.10.1991 - 15 S 888/91
    Es geht bei dem Mitbestimmungsrecht ausschließlich um das -- formularmäßige -- Abfragen personenbezogener Daten mit dem Mittel des Fragebogens, wobei der Erhebungsbogen dem Beschäftigten gegenüber verwendet wird, um von ihm (ergänzende) Auskunft über seine Person, seine persönlichen Verhältnisse und seine Verwendung auf einem bestimmten Arbeitsplatz zu erhalten (vgl. BVerwG, Beschluß v. 26.3.1985 -- 6 P 31.82 -- Buchholz 238.38 § 77 Nr. 1; Beschluß des erkennenden Senats vom 8.12.1987 -- 15 S 1890/87 -- PersR 1988, 189).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 15.10.1991 - 15 S 388/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5264
VGH Baden-Württemberg, 15.10.1991 - 15 S 388/91 (https://dejure.org/1991,5264)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.10.1991 - 15 S 388/91 (https://dejure.org/1991,5264)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Oktober 1991 - 15 S 388/91 (https://dejure.org/1991,5264)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zu Personalversammlungen der örtlichen Dienststellen kann nur die nächsthöhere Stufenvertretung ein beauftragtes Mitglied entsenden; Reisekostenerstattung bei Aufgabenüberschreitung

  • Wolters Kluwer

    Kostentragung von entstandenen notwendigen Kosten eines Personalrats durch die Dienststelle; Umfang einer Reisekostenvergütung für Personalratsmitglieder; Teilnahme an einer Personalversammlung unter Berücksichtigung der sogenannten Stufenvertretung; Ablehnung der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZBR 1992, 189
  • ZBR 1992, 189 PersR 1993, 95 (Leitsatz) ZfPR 1992, 81 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.03.1981 - 6 P 85.78

    Stufenvertretung - Hauptpersonalrat - Entsendung zu Personalversammlungen -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.10.1991 - 15 S 388/91
    Die übernächste Stufenvertretung, also in der Regel der Hauptpersonalrat, ist dazu nicht berechtigt (wie BVerwG vom 18.3.1981, PersV 1982, 237 = ZBR 1982, 56 = Buchholz 238.3 A § 52 Nr. 1 zu § 52 Abs. 1 S 3 BPersVG).

    Nach Bekanntwerden des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.3.1981 (PersV 1982, 237 = ZBR 1982, 56 = Buchholz 238.3A § 52 Nr. 1) zum gleichlautenden § 52 Abs. 1 Satz 2 BPersVG (Entsendemöglichkeit nur für den Bezirkspersonalrat) ließ das Ministerium Anfang 1982 den Beteiligten zu 2 unter Hinweis auf diese Entscheidung wissen, daß entsprechende Reisekosten künftig nicht übernommen würden.

    Dem zu § 52 Abs. 1 Satz 3 BPersVG ergangenen Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.3.1981 (a.a.O.) könne trotz gleichen Wortlauts für das Landesrecht Baden-Württemberg nicht gefolgt werden.

    Das Bundesverwaltungsgericht hatte sich in seinem dem Antragsteller als Vorsitzendem eines Hauptpersonalrats ohnehin bekannt sein müssenden Beschluß vom 18.3.1981 (PersV 1982, 237 = ZBR 1982, 56 = Buchholz 238.3 A § 52 BPersVG Nr. 1) eingehend mit der Auslegung des gleichlautenden § 52 Abs. 1 Satz 3 BPersVG befaßt.

  • BVerwG, 06.09.1984 - 6 P 17.82

    Personalvertretung - Personalversammlung - Hinzuziehung Sachkundiger Personen -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.10.1991 - 15 S 388/91
    Örtliche Personalräte sind unter gewissen Voraussetzungen berechtigt, zu ihrer Unterstützung bei der Unterrichtung der Beschäftigten über Themen, die nach § 50 Abs. 2 und § 52 Satz 2 LPVG Gegenstand der Beratung der Personalversammlung sein können, für die Dauer der Erörterung des Themas eine dienststellenfremde Auskunftsperson zur Personalversammlung hinzuzuziehen, die sich sachkundig äußert und ergänzende Fragen beantwortet (BVerwG v. 6.9.1984, PersR 1985, 44 = PersV 1985, 205 = BVerwGE 70, 69 = DÖV 1985, 323 = DVBl. 1985, 447 = NJW 1985, 2843 = ZBR 1985, 55).
  • BVerwG, 21.07.1982 - 6 P 14.79

    Kostenerstattung für die Wahrnehmung eines Gerichtstermins sowie eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.10.1991 - 15 S 388/91
    Dabei wird es sich auf Ladungen zu Personalratssitzungen und auf Beschlüsse des Personalrats stützen (vgl. BVerwG v. 21.7.1982, ZBR 1983, 166, zum Beschluß des Personalrats zur Entsendung eines anderen Mitglieds als des Vorsitzenden zur Wahrnehmung eines Gerichtstermins und eines Besprechungstermins bei einem Rechtsanwalt).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.1995 - PL 15 S 54/94

    Erstattung von Reisekosten eines Bezirkspersonalrates - Notwendigkeit einer

    Dabei wird er sich auf Ladungen zu Personalratssitzungen und auf Beschlüsse des Personalrats stützen (vgl. Beschluß d. Senats v. 15.10.1991 - 15 S 388/91 -, PersV 1992, 357).

    Jedenfalls wenn das Personalratsmitglied davon ausgehen muß, daß die Dienststelle die Notwendigkeit der Reise verneinen wird, bedarf es einer rechtlichen Vorklärung (notfalls in einem gerichtlichen Beschlußverfahren), wenn das Personalratsmitglied das Kostenrisiko abwenden will (vgl. Beschluß des Senats v. 15.10.1991, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.1993 - PL 15 S 812/92

    Zur Frage der Erstattung von Reisekosten eines Personalratsmitgliedes anläßlich

    Dies gilt für Reisen anläßlich der Teilnahme an einer vom Personalrat rechtswirksam beschlossenen Schulung des Personalratsmitglieds im Sinne von § 47 Abs. 5 LPVG (= § 46 Abs. 6 BPersVG; vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 27.4.1979, 6 P 45/78, BVerwGE 58, 54 = Buchholz 238.3A § 46 Nr. 2 = ZBR 1979, 310) und für Reisen anläßlich der vom Bezirkspersonalrat rechtswirksam beschlossenen Teilnahme eines Personalratsmitglieds an der Personalversammlung einer örtlichen Dienststelle gemäß § 53 Abs. 1 Satz 3 LPVG (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 15.10.1991, 15 S 388/91, PersV 1992, 357).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.1991 - CL 81/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,12402
OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.1991 - CL 81/88 (https://dejure.org/1991,12402)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.10.1991 - CL 81/88 (https://dejure.org/1991,12402)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. Oktober 1991 - CL 81/88 (https://dejure.org/1991,12402)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Personalrat - Der Leiter des Schulverwaltungsamtes ist kein Dienststellenleiter i.S. § 63 LPVG Nordrhein-Westfalen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Dienststellenleiter; Schulamt; Vierteljahresbesprechung; Lehrerpersonalrat; Gesprächspartner; Personalangelegenheiten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZBR 1992, 189
 
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